Sonntag, März 23, 2008

Mahnungen, Mahngebühren, Finanzamt

jetzt sind wir eine GbR und führen monatlich brav und gesetzeskonvorm unsere Steuern für unser "Großunternehmen Photovoltaikanlage" ab ...

ja ja, und schon das erste Ärgernis für uns...

nach Erhalt unserer Steuernummer im Februar 2008 (nach telefonischer Erinnerung unsereseits!) machten wir uns gleich ans Werk und erstellten die Umsatzsteuervoranmeldung direkt für Januar und Februar 2008
(plus die Umsatzsteuererklärung für 2007)
so weit so gut dachten wir...

bis wir als Erstes eine Information des Zahlungsverzuges mit Androhung von Vorschußgebühren oder der Gleichen erhielten: für Januar 2008
gut dachten wir uns, das ging sicherlich maschinell raus
denn es war nicht unser Verschulden, denn früher konnten wir die Steuer nun mal ohne Steuernummer nicht anmelden

nun erhielten wir nicht mit dem 2. Schreiben unsere Steuer zurück (die Mwst der Photovoltaikanlage lt. Umsatzsteuererklärung 2007 ) -> nein <- wir dürfen nun eine Mahnung mit 50 Cent Mahngebühren für Januar 2008 begleichen ?!

Spitze oder ?

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich würde mal den Weg zum FA auf mich nehmen und das unter 4 Augen besprechen... Der kurze Dienstweg... ;-)

Sommersprosse hat gesagt…

der Fahrtweg, vor allem die Zeit die drauf geht ... puuh da zahlen wir lieber die 50 Cent Mahngebühren ;-)