Donnerstag, Oktober 18, 2007

Bürgschaft

Wie kann man schnellstmöglich eine Bürgschaft bei der Bank und die damit verbundenen Zinsen beenden ?

Auch wenn von der Gegenpartei nichts vorliegt ?

Hat wer damit Erfahrungen ?

Gerade beim Thema Hausbau und Einbehaltung von Mängelforderungen € € €

2 Kommentare:

Andreas hat gesagt…

Es sind ja keine Zinsen, sondern Provision ;-) Aber mit Wegfall der verbürgten Sache, ist die Bürgschaft eigentlich erledigt. Ist die nicht von vornherein befristet angelegt? Rechnung mit Quittung (Kontoauszug) für die verbürgte Sache müsste eigentlich ausreichen.

Kommt allerdings darauf an, was verbürgt wurde und ob das so Ende so einfach nachweisbar ist. Kann man so also nicht sagen.

Anonym hat gesagt…

"Einfach" mal bei Libella nachfragen - wenn die Abnahme erfolgt ist, und die Einbehalte von beiden Seiten akzeptiert wurden, sollte das möglich sein - bei uns hat es zumindest geklappt. Ist in der Tat lästig, wenn man für ein Restaval bis zum St. Nimmerleinstag Gebühren zahlen muss. Libella muss dann der Bank Bescheid geben, dass dieses gelöscht werden soll.